Am Anfang steht meist eine ärztliche Therapieüberweisung. Diese lassen gerne wir als Service für Sie bei der Krankenkasse bewilligen.
Zur Therapie bitten wir Sie alle vorliegenden Befunde, Röntgenbilder etc., sowie bequeme Kleidung mitzubringen. Bei einem Besuch zur osteopathischen Behandlung eines Babys oder Kindes bitten wir Sie auch auf den Mutter-Kind-Pass und eine Babydecke nicht zu vergessen. Oft ist auch das Lieblingsspielzeug sehr hilfreich.
Die Honorarnote, die Sie am Ende der Therapie erhalten, können Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um so einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen. Restkosten werden von entsprechenden Zusatzversicherungen vergütet, wenn Sie über eine solche verfügen. Bei einigen privaten Krankenversicherungen wird auch Osteopathie als Leistung erstattet.
Termine können Sie vor Ort, telefonisch oder per Email vereinbaren. Gerne können Sie uns auch eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen, wenn Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten anrufen. Wir werden uns schnellst möglich um Ihr Anliegen kümmern.
Terminabsagen bitten wir Sie uns mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Nicht fristgerecht abgesagte Termine müssen wir leider verrechnen.